Die Teilnahme an der Klosterzeit erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie sich in einem gesundheitlich stabilen Zustand befinden. Es wird dringend empfohlen, insbesondere bei Vorerkrankungen oder der Einnahme von Medikamenten, vorab Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten, idealerweise mit ärztlicher Erfahrung im Bereich Fasten. Gegebenenfalls ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen.
Die Klosterzeit stellt kein medizinisches Angebot dar und ersetzt keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Eine medizinische Betreuung findet nicht statt.
Gesundheitliche Einschränkungen sowie die regelmäßige Einnahme von Medikamenten sind der Kursleitung vor Beginn der Klosterzeit mitzuteilen.
Der Veranstalter sowie die Vermieter der Veranstaltungsräume und Unterkünfte haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder der Kursleitung beruhen.
Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen, sofern kein eigenes Verschulden des Veranstalters vorliegt.